AGB

Benutzungsordnung für die DAV Kletter- und Boulderhalle Basislager Bad Aibling Stand 20.05.2020 Betreiber: DAV Sektion Stützpunkt Inntal eV

1. Benutzungsberechtigung

1.1 Zur Nutzung der Kletter- und Boulderanlage sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Bouldern (seilfreies Klettern bis max. 4,50 Meter Griffhöhe) und beim Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen oder die selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen. Klettern erfordert wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung des Nutzers.

1.2 Der Eintrittspreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste (vgl. Aushang). Jeder Nutzer muss während seines Aufenthalts in den Anlagen den Beleg über die Entrichtung des Eintrittspreises jederzeit vorzeigen können. Ermäßigte Eintrittspreise werden nur gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt (z. B. DAV-Ausweis).

1.3 Als Vertragsstrafe wird eine erhöhte Eintrittsgebühr in Höhe von 100 € bei Nutzung der Anlage ohne Entrichtung des (korrekten) Eintrittspreises fällig. Die Geltendmachung von weiteren (Schadensersatz-) Ansprüchen bleibt vorbehalten.

1.4 Der sofortige Verweis aus den Anlagen – ohne Erstattung des Eintrittspreises – und die Erteilung eines dauerhaften Hausverbots bleiben für den Fall der wiederholten Nutzung der Anlage ohne Entrichtung des korrekten Eintrittspreises während eines Zeitraums von einem Jahr oder für den Fall der trotz Abmahnung wiederholt schuldhaften Nutzung der Anlage entgegen den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung in ihrer jeweiligen Fassung vorbehalten.

1.5 Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Die Kletteranlage darf nur während der Öffnungszeiten benutzt werden. Werden die Öffnungszeiten durch Veranstaltungen oder interne Events beschränkt, so kann kein Anspruch auf anteilige Preisrückerstattung des Eintrittspreises geltend gemacht werden.

1.6 Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde; eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist vorzulegen (siehe auch Ziffern 1.8 und 1.9).

1.7 Minderjährige ab vollendetem 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten benutzen, sofern sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen (siehe auch Ziffer 1.9).

1.8 Minderjährige Teilnehmer einer Gruppenveranstaltung dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht einer volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde; der Leiter einer Gruppenveranstaltung einer DAV-Organisation muss mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, vorausgesetzt die DAV-Organisation bestätigt das Einverständnis der

Die Sektion/ der Betreiber führt keine Kontrollen durch, ob der Nutzer (oder die ihn anleitenden Personen) über ausreichende Kenntnisse der korrekten Durchführung der Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen und diese anwenden. Es obliegt dem Nutzer, dies jeweils im Einzelfall zu prüfen, eine Haftung des Betreibers ist diesbezüglich ausgeschlossen. Der Aufenthalt in der Kletteranlage und deren Benutzung erfolgt insoweit auf eigenes Risiko des jeweiligen Nutzers. Siehe hierzu im Einzelnen die Hallen-, Kletter- und Boulderregeln. Seite 2 von 5

Erziehungsberechtigten des Leiters mit der Durchführung der Gruppenveranstaltung. Für jeden minderjährigen Teilnehmer ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Die (DAV-)Organisation, in deren Auftrag die Gruppenveranstaltung durchgeführt wird, hat das jährlich zu erneuernde Formblatt »Dauerbestätigung für geleitete Gruppenveranstaltungen« vorzulegen (siehe auch Ziffern 1.9 und 1.10).

1.9 Formblätter für Einverständniserklärungen liegen in der Kletteranlage aus und können auf der Homepage www.kletterhalle-basislager.de heruntergeladen werden. Sie müssen beim erstmaligen Besuch der Kletteranlage vollständig ausgefüllt im Original an der Kasse abgeben und bei jedem weiteren Eintritt in Kopie an der Kasse vorgelegt werden.

1.10 Leiter einer Gruppenveranstaltung, Erziehungsberechtigte und Aufsichtsberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, dass die Benutzungsordnung von allen Gruppenteilnehmern oder von den durch sie begleiteten Minderjährigen eingehalten wird.

1.11 Die gewerbliche Nutzung der Kletteranlage ist nur mit einer besonderen Genehmigung des Betreibers gestattet. Auf diese besteht kein Anspruch.

1.12 Anweisungen des Hallenpersonals sind zu befolgen (Hausrecht). Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist das Hallenpersonal befugt, die Kletteranlage oder Teile davon ohne Erstattung des Eintrittspreises zu schließen und zu räumen.

2. Gefahren beim Bouldern und Klettern – Grundsatz der Eigenverantwortung

2.1 Bouldern und Klettern erfordern wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung. Gefahren können auch von herabfallenden Gegenständen ausgehen, insbesondere durch künstliche Klettergriffe, die sich unvorhersehbar lockern oder brechen können. In den Außenanlagen können in Abhängigkeit von der Witterung, unter anderem besondere Gefahren durch Feuchtigkeit, Eis oder Schnee bestehen.

2.2 Jeder Nutzer hat in Eigenverantwortung die nachstehenden »Kletter-Regeln (Sicher Klettern)«, »Hallen-Regeln (Allgemeine Verhaltensregeln in der Kletter- und Boulderhalle)« und »Boulder-Regeln (Sicher Bouldern)« anzuwenden, um mögliche Gefahren für sich und Dritte zu reduzieren.

2.3 Bei der Nutzung der gekennzeichneten Kletterlinien müssen Seile mit mindestens 50 m Länge verwendet werden.

2.4 Bouldern ist nur in den ausgewiesenen Bereichen gestattet (siehe ausgehängten Lageplan). Sofern dort rote Linien angebracht sind, dürfen diese nicht übergriffen werden.

3. Ausrüstungsverleih

3.1 Zum Ausleihen von Ausrüstungsgegenständen sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Bouldern (seilfreies Klettern) und Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen und über den fachgerechten Umgang mit den ausgeliehenen Ausrüstungsgegenständen verfügen oder selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen. Siehe auch Ziffern 1.1 und 2.1.

3.2 Minderjährige sind nicht berechtigt, Ausrüstungsgegenstände auszuleihen, es sei denn, sie können eine Einverständniserklärung (siehe auch Ziffer 1.9) der Erziehungsberechtigten zum selbstständigen Ausleihen von Ausrüstungsgegenständen vorlegen. Im Rahmen von Gruppenveranstaltungen müssen Ausrüstungsgegenstände über den jeweiligen Gruppenleiter ausgeliehen werden, es sei denn, Satz 1 trifft zu.

3.3 Die Verleihgebühren ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste (vgl. Aushang). Für die ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände ist ein Pfand in Form eines Ausweises zu hinterlegen.

Die ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände dürfen nur in der jeweiligen Anlage benutzt werden, in der sie entliehen wurden.

3.4 Die Verleihdauer endet mit der Rückgabe des Ausrüstungsgegenstands, der spätestens 15 Minuten vor dem Ende der jeweiligen Öffnungszeit am selben Tag zurückzugeben ist. Andernfalls fallen Leihgebühren für eine weitere Ausleihe an.

4. Haftung

4.1 Eine Haftung des Betreibers besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

4.2 Hinsichtlich des Abhandenkommens von Wertsachen des Nutzers übernimmt der Betreiber keine Haftung.

Hallenregeln – richtiges Verhalten in der Kletter- und Boulderhalle

1. Du hast Verantwortung!

  • Du benutzt die Kletter- und Boulderhalle eigenverantwortlich! Der Betreiber führt keine Kontrollen durch.
  • Klettern und Bouldern bergen erhebliche Sturzgefahren: Du kannst dich oder andere schwer oder tödlich verletzen.
  • Schau nicht weg, wenn andere Fehler machen: Sprich sie an!

2. Fairness und Rücksichtnahme!

  • Nimm Rücksicht und gefährde weder dich noch andere. Passe dein Verhalten der jeweiligen Situation an. Vermeide bei hoher Auslastung langes Ausbouldern, Reservieren von Routen und unnötige Stürze.
  • Klettere nur auf ausgewiesenen Kletterlinien, steige bei sich kreuzenden Kletterlinien nicht ein, wenn die andere Route schon belegt ist.
  • Lass den Sichernden ihren nötigen Aktionsraum.
  • Vermeide unnötigen Magnesiaverbrauch.
  • Klettere oder bouldere nur mit geeigneten Schuhen.

3. Achtung Gefahrenraum!

  • In der Kletter- oder Boulderhalle können Gegenstände herabfallen
  • Gefahr besteht auch dann, wenn du nicht selbst kletterst oder boulderst.
  • Beachte deshalb den möglichen Sturzraum über dir.

4. Hindernisse wegräumen!

  • Kletter- und Boulderbereich immer frei von Rücksäcken, Trinkflaschen, Kinderwägen, und Spieldecken halten.
  • Lege dort keine Gegenstände ab und lass auch die Einrichtung dort, wo sie steht (Tische, Bänke, etc.).

5. Bei Unfällen erste Hilfe!

  • Jeder ist zur Hilfeleistung verpflichtet. Informiere unverzüglich das Hallenpersonal.
  • Auf Anfrage Personalien bekannt geben.

6. Beschädigungen melden!

  • Beschädigte oder lose Griffe, Kletterplatten, Haken, Karabiner oder Expressschlingen unverzüglich melden. Veränderungen sind untersagt.
  • Routensperrungen beachten

7. Die Kletterhalle ist kein Spielplatz

  • Kinder unter 5 Jahren haben keinen Zutritt zu den Seilbereichen sowie zum Boulderbereich
  • Spielen und toben in den Kletter- und Boulderbereichen ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
  • Kinder unter 14 Jahren klettern nur unter Aufsicht (siehe Ziffer 1.6)
  • Minderjährige ab 14 Jahren dürfen nur mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten unbeaufsichtigt klettern.
  • Aufsichtspersonen können während der Betreuung des/r Kindes/r nicht selbst am Seil klettern. Eigenes Bouldern ist möglich, solange die Aufsichtspflicht und Betreuung des/r Kindes/r nicht vernachlässigt wird.

8. Gefahr durch Schmuck und lange Haare!

  • Schmuck kann hängen bleiben und dich verletzen
  • Lange Haare zusammen: sie können sich im Sicherungsgerät verfangen.
  • Lasse den Chalkbag beim Bouldern am Boden oder hänge ihn dir ohne Karabiner um.

9. Alkohol- und Rauchverbot!

  • Nach Alkoholkonsum nicht klettern und bouldern
  • Rauchen ist verboten – auch im Außenbereich.

10. Handy, Musik und Tiere stören!

  • Lasse Dein Handy im Rucksack, es lenkt Dich ab und kann herunterfallen
  • Trage keine Kopfhörer! Sie beeinträchtigen deine Aufmerksamkeit.
  • Die Mitnahme von Tieren ist nicht erlaubt.

Kletterregeln – Sicher Klettern

1. Partnercheck vor jedem Start!

  • Benutze nur geeignete und zeitgemäße Ausrüstung.
  • Vor jedem Start erfolgt der Partnercheck:
    • Korrekt geschlossener Klettergurt?
    • Korrekter Anseilknoten und Anseilpunkt?
    • Funktion des Sicherungsgeräts geprüft?
    • Sicherungskarabiner geschlossen?
    • Seil ausreichend lang?
    • Seilende abgeknotet?
  • Vergewissere dich über die Sicherungskompetenz des Kletterpartners – er hält dein Leben in seiner Hand!
  • Vereinbare vor dem Kletterbeginn die Seilkommandos „Zu“ und „Ab“.

2. Im Vorstieg direkt einbinden!

  • Binde dich im Vorstieg immer direkt in den Anseilpunkt des Gurtes ein.
  • Im Toprope kannst du dich alternativ auch mit Safebiner oder zwei gegengleich eingehängten Karabinern einbinden.

3. Sicherungsgerät richtig bedienen!

  • Wende eine allgemein anerkannte Sicherungstechnik an. Beachte das Bremshandprinzip (eine Hand umschließt immer das Bremsseil) und die korrekte Position der Bremshand.
  • Wir empfehlen dringend die Verwendung eines Halbautomaten (Auto-Tubes, Gri-Gri o.ä.).
  • Positioniere dich beim Sichern nahe an der Kletterwand. Sichere ohne Schlappseil. Achte auf einen angemessenen Gewichtsunterschied zwischen den Partnern und hänge bei Bedarf Gewichtssäcke in den Anseilpunkt.
  • Sichern ist Präzisionsarbeit und erfordert deine volle Aufmerksamkeit – lass dich nicht ablenken.

4. Alle Zwischensicherungen einhängen!

  • Griffe können sich drehen oder brechen, deshalb musst Du alle Zwischensicherungen einhängen.
  • Spontane Stürze sind immer möglich.
  • Informiere möglichst deinen Partner bevor du dich ins Seil setzt oder stürzt.

5. Zwischensicherungen nicht überstreckt einhängen!

  • Hänge alle Zwischensicherungen aus stabiler Position, nicht überstreckt und möglichst auf Hüfthöhe ein.
  • Bis zum 5. Haken droht Bodensturzgefahr.

6. Sturzraum freihalten!

  • Achte auf einen freien Sturzraum an der Wand und am Boden.
  • Klettere nicht im Sturzraum anderer.
  • Überhole nur in Absprache mit dem Vorauskletternden – er hat grundsätzlich „Vorfahrt“.
  • Vermeide Pendelstürze!

7. Kein Toprope an einzelnem Karabiner!

  • Hänge beim Top Rope Klettern das Seil immer in die dafür vorgesehene Umlenkung (im Basislager: Edelrid Topper).
  • Klettere nicht über die Umlenkung hinaus.

8. Pendelgefahr beachten!

  • Steige in stark überhängenden Bereichen nur mit eingehängten Zwischensicherungen nach.

9. Nie Seil auf Seil!

  • Hänge in die Umlenkkarabiner und auch in Zwischensicherungen immer nur ein Seil.

10. Vorsicht beim Ablassen!

  • Informiere deinen Partner bevor du dich ins Seil setzt.
  • Lasse deinen Partner langsam und gleichmäßig ab.
  • Achte auf einen freien Landeplatz.

Boulderregeln – Sicher Bouldern

1. Aufwärmen!

  • Besonders beim Bouldern treten hohe Belastungen für Muskeln, Bänder und Sehnen auf. Wärme dich auf! Damit kannst du Verletzungen vorbeugen. Nutze dafür geeignete Bereiche.

2. Sturzraum freihalten!

  • Halte dich nicht unter Bouldernden auf, sie können jederzeit stürzen oder abspringen.
  • Bouldere nicht zu eng nebeneinander oder übereinander.
  • Kollisionen können zu Verletzungen führen.

3. Spotten!

  • Spottet euch bei Bedarf gegenseitig. Wenn du allein bist, frag ob dich jemand spotten kann. Achte bei der Sicherheitsstellung darauf, dass der Bouldernde nicht auf dich fallen kann.

4. Abspringen oder Abklettern!

  • Wähle die Kletterhöhe so, dass du noch sicher landen kannst. Versuche möglichst auf geschlossenen Füßen zu landen und abzurollen.
  • In speziell ausgewiesenen Fällen ist es möglich auszusteigen.
  • Wenn möglich abklettern, statt abspringen. Das ist schonender für Knie und Rücken und beugt Verletzungen vor.

5. Auf Kinder achten!

  • Nimm Rücksicht auf Kinder.
  • Kinder unter 14 Jahren benötigen im Boulderbereich eine Aufsicht.
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Gutscheinkauf

1. Geltungsbereich
Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop gelten die nachfolgenden AGB. Unser Online-Shop richtet sich ausschließlich an Verbraucher.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragspartner, Vertragsschluss, Korrekturmöglichkeiten
Der Kaufvertrag kommt zustande mit der Basislager Bad Aibling gGmbH
Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende(n) Sprache(n): Deutsch.
Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB in Textform zu. Den Vertragstext können Sie in unserem Kunden-Login einsehen.

4. Lieferbedingungen
Wir liefern innerhalb Deutschlands versandkostenfrei. Wir liefern nur im Versandweg. Eine Selbstabholung der Ware ist leider nicht möglich. Wir liefern nicht an Packstationen.

5. Bezahlung
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6. Leistungsumfang und Einlösbarkeit des Gutscheins der Basislager Bad Aibling gGmbH
Der Gutschein der Basislager Bad Aibling gGmbH gilt für Eintritte , Ausrüstungsverleih sowie Leistungen im Bistro der DAV Kletterhalle Basislager in Bad Aibling.
Er kann am Check-in sowie im Bistro der Kletterhalle Basislager eingelöst werden und ist ab Ausstell-Datum für 3 Jahre gültig. Der Gutschein ist frei übertragbar. Jeder gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Gutscheinen ist untersagt.
Es können mehrere Gutscheine bei einem Kauf eingelöst werden. Übersteigt der Wert des Gutscheins den Wert der damit erworbenen Ware, wird der Restbetrag in Gutscheinform gutgeschrieben. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

7. Gewährleistung und Garantien
Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Online-Shop.

8. Haftung
Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt
  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
  • bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

9. Streitbeilegung
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.